AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lieblingskuchen GmbH
Stand: August 2018
1. Geltungsbereich
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als „AGB“ bezeichnet) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Lieblingskuchen GmbH (im Folgenden kurz als „Lieblingskuchen“ bezeichnet)  und ihrer Kunden jeweils in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. Bestellung gültigen Fassung.
(2) Als Kunden gelten
a. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind und
b. Unternehmer als natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die im Rahmen ihrer Betriebstätigkeit handeln. Unternehmen sind Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht.
Soweit erforderlich wird im Folgenden auf Verbraucher und Unternehmer gesondert Bezug genommen, ansonsten gelten die Bestimmungen für alle Kunden.
(3) Mit Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Geltung und dem Inhalt der AGB einverstanden. Die AGB in der jeweils in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. Bestellung gültigen Fassung gelten für alle künftigen Geschäfte, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung.
(4) Abweichungen, entgegenstehende Bedingungen oder Ergänzungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, sofern Lieblingskuchen ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Vom Kunden vorgelegte, von diesen AGB abweichende allgemeinen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich von Lieblingskuchen schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
(1) Sämtliche Angebote von Lieblingskuchen sind freibleibend, unverbindlich und Einladungen an den Kunden, ein Angebot zu stellen.
(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellungen können online, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Eine Bestellmöglichkeit besteht nur bei vollständiger Angabe der Kundendaten.
(3) Lieblingskuchen ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. Ansonsten behält sich Lieblingskuchen gegenüber Verbrauchern eine Annahmefrist von einer Woche, gegenüber Unternehmern eine angemessene Annahmefrist vor. Die Bestätigung des Auftrages erfolgt durch E-Mail. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
(4) Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt nach dem Absenden der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail (Bestellbestätigung), welche jedenfalls keine verbindliche Annahme der Bestellung darstellt. Das Vertragsanbot wird erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Lieblingskuchen oder durch die Vornahme einer Lieferung an den Kunden rechtswirksam angenommen.
(5) Besondere Anweisungen des Kunden, etwa im Hinblick auf Termine, Rabatte oder ähnliches, gelten bis zur ausdrücklichen Anerkennung durch Lieblingskuchen im Rahmen der Auftragsbestätigung lediglich als nicht verbindliche Anregungen.
(6) Lieblingskuchen erstellt ihre Folder, Kataloge und andere Verkaufsunterlagen, sowie Gewichts- und Maßangaben mit aller Sorgfalt, behält sich aber die nachträgliche Korrektur offensichtlicher Irrtümer vor.
(7) Lieblingskuchen muss einer Änderung der Bestellung durch den Kunden nach Vertragsschluss ausdrücklich zustimmen und behält sich eine Schadloshaltung vor.
(8) Der Vertragsabschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung der Lieblingskuchen GmbH durch Unterlieferanten nicht oder nur teilweise zu leisten. Lieblingskuchen verpflichtet sich, den Unternehmer diesfalls unverzüglich zu informieren und eine etwaige Gegenleistung ganz oder anteilig zurückzuerstatten.
3. Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Waren bleiben solange im Eigentum von Lieblingskuchen, bis sämtliche Forderungen aus dem Vertrag einschließlich Zinsen, von Kunden unberechtigterweise einbehaltende Skonti oder nicht von Lieblingskuchen anerkannte Abzüge, entstandene Kosten und dergleichen, aus welchen Rechtsgrund auch immer, vollständig bezahlt sind.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Ein Zugriff Dritter auf die Ware, insbesondere bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, etwaige Beschädigungen, sonstige außergewöhnliche Wertminderungen oder die Vernichtung der Ware sind der Lieblingskuchen GmbH vom Kunden unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Gleiches gilt bei einem Besitzwechsel der Ware oder einer Änderung der Anschrift des Kunden. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen und bei erforderlichen Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware hat der Kunde der Verkäuferin alle Schäden und Kosten zu ersetzen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Lieblingskuchen GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Das gilt insbesondere auch bei der Verletzung einer Pflicht nach Abs 2 durch den Kunden, wenn der Verkäuferin ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
4. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
(1) Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, wenn dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus Rechtsgeschäften ergeben, die mittel- oder unmittelbar diesen AGB unterworfen sind, ist das für Lieblingskuchen sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht in Graz. Für Verbraucher gilt das nur, wenn sie in diesem Gerichtssprengel ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort haben. Lieblingskuchen behält sich darüber hinaus jedoch in jedem Fall das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem Parteiwillen möglichst nahekommt.
5. Lieferung, Gefahrenübergang und höhere Gewalt
(1) Lieblingskuchen liefert an Adressen innerhalb des europäischen Raumes nach Übernahme der Versandkosten.
(2) Ist ein Vertrag gemäß Punkt 2 zustande gekommen, führt Lieblingskuchen nach Zahlungseingang die Bestellung ohne unnötigen Aufschub aus. Sobald der Zahlungseingang festgestellt werden kann, erfolgt bei lagernden Artikel unverzüglich der Versand der Ware, grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen. Bei nicht lagernden Artikel und Sonderanfertigungen erfolgt die Lieferung ehestmöglich anhand der angegebenen Versandadresse. Terminangaben und Liefertermine sind jedoch unverbindlich und gelten nur als Richtwert, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich erklärt werden. Lieferfristen und –termine werden vom Datum der Auftragsbestätigung an gerechnet, jedoch nicht vor völliger Auftragsklarheit sowie der Erfüllung aller sonstigen dem Kunden obliegenden Voraussetzungen, und auch nicht vor Erhalt einer vom Kunden zu leistenden Vorauszahlung oder Sicherheit. Lieferfristen und Liefertermine verstehen sich ab Werk.
(3) Wenn die Ware ohne Verschulden der Lieblingskuchen GmbH nicht rechtzeitig abgeholt oder abgesendet werden kann, so gelten sie mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Wird versandfertige Ware nicht sofort abgerufen, ist die Verkäuferin berechtigt, nach Ablauf von 14 Tagen ab Meldung der Versandbereitschaft die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach ihrem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen.
(4) Maßgeblich für die Lieferung ist die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, soweit nicht Gegenteiliges vereinbart wurde. Ist eine Lieferung an den Kunden nicht möglich, weil dieser die bestellte Ware nicht entgegennimmt oder die Zustelladresse nicht korrekt angegeben hat, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und alle sonstigen entstanden Kosten.
(4) Lieblingskuchen behält sich vor nach Ermessen Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und diese zu verrechnen.
(5) Sollte der Kunde auf eine Lieferung verzichten und sich die Selbstabholung der bestellten Ware vorbehalten, so folgt Lieblingskuchen die Ware nur gegen Barzahlung aus. Erfolgt eine Zahlung per Überweisung, so werden die waren erst nach Zahlungseingang ausgefolgt.
(6) Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung ist der Erfüllungsort für die Lieferung von Waren immer das Werk oder Lager der Lieblingskuchen GmbH.
(7) Mit der Übergabe ab Werk oder Lager oder wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Beim Versendungsverkauf erfolgt der Gefahrenübergang auf den Kunden mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung ermächtigte Person oder Anstalt.
(8) Bei unvorhergesehenen und vom Parteiwillen unabhängigen Umständen, wie etwa in allen Fällen höherer Gewalt und anderen unverschuldeten Ereignissen auf Seiten der Lieblingskuchen GmbH oder ihrer Unterlieferanten ist diese berechtigt, die Lieferung und Leistung um die Dauer der Umstände und eine angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben ohne in Verzug zu geraten und ohne dass beim Kunden Ansprüche auf Preisminderung oder sonstigen Schadenersatz entstehen. Zu diesen Umständen zählen jedenfalls, aber nicht ausschließlich, bewaffnete Konflikte, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Streik und Aussperrung.
6. Informationspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat Lieblingskuchen sämtliche für die Leistungserbringung notwendige Informationen und Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen.
(2) Geänderte Umstände, insbesondere Änderungen der Daten des Kunden (Namen, Anschrift, E-Mail) sind Lieblingskuchen unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Lieblingskuchen etwaige Adressänderungen sofort bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde eine solche Meldung, so sind Mehrkosten, die aufgrund der unterlassenen Meldung entstanden sind, vom Kunden zu bezahlen. Erklärungen gelten als zugegangen, wenn diese an die zuletzt bekannte Adresse gesandt wurde.
7. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Zahlungsverzug
(1) Die von Lieblingskuchen angegebenen Produktpreise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer exklusive Versand- und Verpackungskosten. Ausreichende und fachgerechte Verpackungskosten, sowie Versandkosten werden zuzüglich berechnet. Die Verpackungs- und Versandkosten sind abhängig von der bestellten Menge sowie der ausgewählten Versandart und dem Kunden vor Auslösen des Bestellvorganges bekannt gegeben und beim Bestellvorgang separat ausgewiesen. Der Kunde erklärt sich mit der Übersendung der Rechnung im elektronischen Wege einverstanden. Die bis zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretenen Kostenerhöhungen können anteilig nachberechnet werden. Für Unternehmer verstehen sich die Preise mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung ab Werk. Die für den Versendungskauf an Verbraucher im In- und Ausland jeweils gültigen Versandpauschalen sind der „Auflistung der Versandpauschalen für Verbraucher“ der Verkäuferin zu entnehmen.
(2) Der Kaufpreis wird grundsätzlich unverzüglich mit Vertragsabschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Die Bezahlung der Waren erfolgt grundsätzlich per Vorkasse. Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlung des Rechnungsbetrags ohne Abzüge unverzüglich nach Vertragsschluss (Erhalt der Auftragsbestätigung) frei Zahlstelle Lieblingskuchen in der vereinbarten Währung (EUR, soweit nicht anders festgelegt) per Überweisung zu leisten. Nach Ablauf einer Zahlungsfrist von 7 Tagen befindet sich der Kunde in Verzug. Lieblingskuchen hat in diesem Fall wahlweise das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder auf die Einhaltung des Vertrags zu bestehen. In beiden Fällen ist der Kunde verpflichtet Lieblingskuchen für sämtliche frustrierte Aufwendungen (z.B.: veranlasste Herstellungskosten) schad- und klaglos zu halten. Im Fall des Verzuges hat der Kunde als Verbraucher die Schuld mit 5% zu verzinsen, als Unternehmer mit 8% über dem Basiszinssatz, befindet sich der Unternehmer jedoch im subjektiven Schuldnerverzug beträgt der Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weiters ist der Kunde verpflichtet, alle mit der Einbringung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Mahn- und Inkassospesen oder sonstige zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Ausgaben zu ersetzen. Zusätzlich wird im Fall des Zahlungsverzugs bei Geschäften zwischen Unternehmen eine Entschädigung für Betreibungskosten von pauschal EUR 40,00 berechnet. Darüberhinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.
(4) Lieblingskuchen akzeptiert folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • Vorauskasse
  • Sofortüberweisung
  • Kreditkarte (VISA, MasterCard) (Die Abbuchung erfolgt unmittelbar nach Absendung der Auftragsbestätigung)
  • Nachnahme

(5) Als kostenlose Bezahlmöglichkeit steht die Überweisung per Vorkasse zur Verfügung. Die Bezahlung per Nachnahme ist nur bei Versand innerhalb Österreichs mit vorheriger expliziter Vereinbarung möglich. Bei Zahlung per Nachnahme verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis bei Lieferung der Ware zu bezahlen. Lieblingskuchen behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
(6) Lieblingskuchen kann der Hereinnahme von Wechseln zustimmen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Bei Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst mit der Einlösung als geleistet. Diskont- und Einzugsspesen für Wechsel gehen bei Fälligkeit der Forderung zu Lasten des Wechselgebers und sind sofort zahlbar.
(7) Ein Recht zur Aufrechnung besteht für den Verbraucher bei Zahlungsunfähigkeit von Lieblingskuchen oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, oder die gerichtlich festgestellt oder durch Lieblingskuchen anerkannt worden sind. Für den Unternehmer besteht ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Lieblingskuchen anerkannt wurden. Zur Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Unternehmer nicht berechtigt.
(8) Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach Ansicht von Lieblingskuchen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. Lieblingskuchen ist diesfalls berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
(9) Für den Fall, dass Ware in ein Drittland zu liefern ist, so behält sich Lieblingskuchen ausdrücklich die nachträgliche Verrechnung der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer vor, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Ausfuhrdokumentation nicht nachkommt.
(10) Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung sind die von Lieblingskuchen ausgestellten Gutschriften für die Dauer von 36 Monaten ab Ausstellungsdatum gültig.
(11) Abweichende Zahlungsbedingungen oder Abmachungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Lieblingskuchen.
8. Informationen über Lebensmittel & Haltbarkeit
(1) Lieblingskuchen stellt dem Kunden Informationen über Lebensmittel zur Verfügung und weist die Nährwerte zu den einzelnen Produkten aus. Es liegt in der eigenen Verantwortung des Kunden, in diese Informationen Einsicht zu nehmen und allenfalls vom Kauf Abstand zu nehmen. Zumal es sich bei den bestellten Waren um verderbliche Lebensmittel handeln kann, ist vom Kunden das auf den Produkten angeführte Haltbarkeitsdatum zu beachten.
(2) Ein Verzehr bzw. eine Verwendung nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums ist zu unterlassen. Der Kunde hat die Waren im Kühlen und Dunkeln zu lagern. Eine unsachgemäße Lagerung kann zu einer Verkürzung der Haltbarkeit der Waren führen.
9. Rücktrittsrecht des Verbrauchers
(1) Vom gesetzlichen Rücktrittsrecht des Verbrauchers sind unter anderem folgende Waren ausgenommen:

  • Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
  • Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  • Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für erhebliche Teile des Warensortiments von Lieblingskuchen kein Rücktrittsrecht besteht.
(2) In allen anderen Fällen können Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag grundsätzlich binnen 14 Kalendertagen – gerechnet ab dem Eingang der Warenlieferung beim Verbraucher – ohne Angabe von Gründen wie folgt zurücktreten. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die
Lieblingskuchen GmbH, Am Klostergrund 14, A-8072 Fernitz-Mellach,
Tel.:  +43 676 663 05 93, E-Mail: info@lieblingskuchen.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wurde.
(3) Die originalverpackte, unbenutzte und geschlossene bzw. versiegelte Ware muss vom Verbraucher unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Zeitpunkt seiner Rücktrittserklärung ordnungsgemäß verpackt und samt Original-Rechnung zurückgeschickt werden an:
Lieblingskuchen GmbH, Am Klostergrund 14, A-8072 Fernitz-Mellach,
Tel.: +43 676 663 05 93, E-Mail: info@lieblingskuchen.at
Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird (Poststempel). Die Kosten (Verpackungs- und Transportkosten) für die Rücksendung der Ware sind ausschließlich vom Verbraucher zu tragen und zwar auch dann, wenn die Abholung bzw. Zustellung frei Haus erfolgte. Die Gefahr der Rücksendung sowie dessen Nachweis liegen jeweils beim Kunden.  Der Verbraucher hat Lieblingskuchen für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Ist die Rückstellung der bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher Lieblingskuchen einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von Lieblingskuchen bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
(4) Lieblingskuchen wird dem Verbraucher Zug um Zug gegen die von ihm zu erbringenden Leistungen (zB Rückstellung der empfangenen Leistung, angemessenes Entgelt für die Benützung, Entschädigung für die Minderung des gemeinen Wertes) die allenfalls bereits erhaltenen Zahlungen erstatten, wobei die entstandenen Versandkosten ausdrücklich nicht rückerstattet werden. Lieblingskuchen ist ferner zur Aufrechnung mit den vom Verbraucher zu erbringenden Leistungen berechtigt. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, verwendet, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; Lieblingskuchen kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
10. Allgemeines Rücktrittsrecht, Stornokosten
(1) Unternehmer sowie Verbraucher, soweit für letztere kein Rücktrittsrecht nach Punkt 9 besteht, können mit ausdrücklichem Einverständnis der Verkäuferin innerhalb von 45 Tagen ab Ausstellungsdatum des Lieferscheines gegen Leistung einer Stornierungsgebühr von 20 % der vom Rücktritt erfassten Auftragssumme vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf dieser 45-tägigen Frist können Kunden innerhalb weiterer 45 Tage gegen Leistung einer Stornierungsgebühr von 40 % der vom Rücktritt erfassten Auftragssumme vom Vertrag zurücktreten. Aufgrund des Administrativaufwandes wird als Stornierungsgebühr mindestens der Betrag von EUR 20,00 verrechnet. Nach Ablauf von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum des Lieferscheines ist ein Rücktritt in jedem Fall ausgeschlossen. Insoweit es sich um eine Sonderanfertigung der Verkäuferin für den Kunden, in Punkt 9.1 der AGB genannte Artikel oder im Katalog ausdrücklich als nicht rücknehmbare Ware gekennzeichnete Artikel handelt, ist ein Rücktritt nach dieser Bestimmung ebenso ausgeschlossen. Der Kunde ist jedenfalls verpflichtet, im Falle eines Rücktrittes die Waren auf seine Kosten an Lieblingskuchen zurückzusenden. Der Differenzbetrag zwischen Stornierungsgebühr und Auftragssumme wird dem Kunden nur nach unbeschädigter Retournierung der auftragsgegenständlichen Waren gutgeschrieben. Die Geltendmachung höherer, tatsächlich entstandener Kosten aus dem Titel des Schadenersatzes bleibt Lieblingskuchen vorbehalten.
(2) Unbeschadet der Rücktrittsrechte gemäß Punkt 3 Abs 3 und Punkt 7 Abs 3 und Abs 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann Lieblingskuchen auch vom Vertrag zurücktreten, wenn (a) nach Vertragsschluss Ereignisse eintreten, die eine Erfüllung des Vertrags zu den vereinbarten Bedingungen nicht mehr kostendeckend oder gar nicht mehr ermöglichen, oder (b) die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, unmöglich oder auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch Lieblingskuchen weiter verzögert wird. Lieblingskuchen behält sich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
11. Gewährleistung
(1) Für Mängel, die auf fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung, Änderungen ohne unsere schriftliche Einwilligung, natürliche Abnutzung, sowie von uns nicht zu vertretenden Einflüssen, sowie Witterungs- oder anderer Natureinflüssen beruhen, entfällt jegliche Gewährleistung. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.
(2) Der Verbraucher hat bei Vorliegen eines Mangels grundsätzlich die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch. Lieblingskuchen kann die gewählte Abhilfe dann verweigern, wenn sie unmöglich oder in Relation zur anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Verbraucher nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen nur geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware. Für Lebensmittel kann der Gewährleistungsanspruch im Anlassfall nur innerhalb der ausgewiesenen Mindesthaltbarkeit geltend gemacht werden.
(3) Unternehmer müssen die gelieferte Ware ohne Verzug und mit fachkundiger Sorgfalt auf Mängel überprüfen und diese innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich Lieblingskuchen anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Bei verdeckten Mängeln muss die schriftliche Anzeige an Lieblingskuchen innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Mangels erfolgen. Den Unternehmer trifft in jedem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, einschließlich des Vorliegens des Mangels selbst, des Zeitpunkts der Mangelfeststellung und der Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Beweislastumkehr gem. § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Bei Mängeln, für die Lieblingskuchen gegenüber Unternehmern eine Gewährleistungspflicht trifft, leistet Lieblingskuchen zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Für die Prüfung der Mängel hat der Unternehmer Lieblingskuchen die erforderliche Zeit zu gewähren. Die im Zusammenhang mit der Verbesserung oder einem Austausch entstandenen Aus- und Einbaukosten sind vom Unternehmer zu tragen. Die Kosten und die Gefahr für Hin- und Rücktransport übernimmt der Unternehmer. Bei Behebung der Mängel an Ort und Stelle trägt der Unternehmer etwaige Reisekosten. Eine Verlängerung der Gewährleistungspflicht tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein. Für eine Mängelbehebung durch den Unternehmer selbst oder durch Dritte hat Lieblingskuchen nur dann aufzukommen, wenn sie hierzu ihre schriftliche Zustimmung gegeben hat. Für Lebensmittel kann der Gewährleistungsanspruch im Anlassfall nur innerhalb der ausgewiesenen Mindesthaltbarkeit geltend gemacht werden. Lieblingskuchen ist auch innerhalb dieser Frist dann nicht zu einer Leistung ausdiesem Titel verpflichtet, wenn der Unternehmer mit seinen Zahlungspflichten in Verzug ist.
12. Haftung
(1) Soweit es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt gelten die allgemeinen gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung der Lieblingskuchen GmbH gegenüber Kunden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind schuldhaft herbeigeführte Personenschäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
(2) Gegenüber Unternehmern haftet Lieblingskuchen nicht für einen bestimmten Erfolg und höchstens bis zum gemeinen Wert der vom Kunden bestellten Ware. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung der Lieblingskuchen GmbH auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind schuldhaft herbeigeführte Personenschäden. Darüber hinaus haftet Lieblingskuchen nur für typische und vorhersehbare Schäden, dh für solche, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftiger Weise zu rechnen war. Ansprüche aus (Mangel-)Folgeschäden sowie aus Schäden, für die der Kunde Versicherungsschutz erhalten kann oder die vom Kunden beherrschbar sind, aus sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn sowie generell Vermögensschäden, insbesondere aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Leistungserbringung, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die den Kunden, der kein Verbraucher ist, gemäß den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger; der Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Ansprüche nach § 12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Lieblingskuchen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Lieblingskuchen haftet höchstens bis zum gemeinen Wert der vom Kunden bestellten Ware.
 
13. Datenschutz
(1) Der Schutz und die Sicherheit von Kundendaten ist Lieblingskuchen ein Anliegen. Lieblingskuchen verarbeitet Kundendaten nur im gesetzlichen Rahmen, auf gesetzlicher Grundlage und zu entsprechenden Zwecken, insbesondere zur Erfüllung von Vertrags- und Rechtspflichten. Details enthält die Datenschutzerklärung von Lieblingskuchen, welche einen integrierenden Bestandteil der AGB darstellt.
(2) Kunden stehen Datenschutzrechte zu, insbesondere die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
14.      Gesetzliche Informationspflichten
Inhaber dieser Website und Vertragspartner bei Online-Bestellungen ist:
Lieblingskuchen GmbH, Am Klostergrund 14, 8072 Fernitz-Mellach, Österreich,
Telefon:  +43 676 663 05 93
Website: www.lieblingskuchen.at
E-Mail: info@lieblingskuchen.at
Firmenbuchnummer: 490776f
Firmenbuchgericht: Landesgericht für ZRS Graz
Unternehmensgegenstand: Vertrieb und Handel von Kuchen im Glas und Backmischungen
Gründungsjahr: 2018
Geschäftsführung: Mag. (FH) Nina Rozinski, Mag. Jaqueline Wimmer, MBA
Kammer: Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel
Freiwilliger Verhaltenskodex: http://www.handelsverband.at/
Medieninhaber: Lieblingskuchen GmbH
Blattlinie: Die Website „lieblingskuchen.at“ dient der Bewerbung und dem Verkauf von Lieblingskuchen GmbH vertriebener Waren und Dienstleistungen sowie der Bewerbung unseres Unternehmens.
UID-Nr.: ATU73293679
 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.